Eben habe ich mich dem wochenlangen Verwehrens ergeben, die Umlaufmappe meines Dienstherrn zu lesen. Darin werden zur allgemeinen Belangweilung die aktuellen Gerichtsentscheidungen und Gesetzestexte gesammelt, die wir treuen Staatsbienen mit dem Stachel des Verwaltungsaktes an die Bürger bringen dürfen.Nach nur fünf Minuten wusste ich wieder, warum ich so lange damit gewartet habe…
Eben lese ich von einer Gerichtsentscheidung, in der ein Beamter seinen Dienstherrn verklagt hat, weil er – also der Beamte und nicht der Dienstherr – in der Dusche einer Gemeinschaftsunterkunft auf die Fresse geflogen ist und das als Dienstunfall anerkannt haben wollte. Also eigentlich ein einfacher Sachverhalt.
Jetzt scheint es ein Problem der deutschen Gerichtsbarkeit zu sein, dass einfache Sachverhalte in den Urteilsbegründungen nichts zu suchen haben. Einfache Sachverhalte sind unter der Würde der Gerichtsbarkeit. Also kompliziert das jeder Richter für sich selbst.
Nur spekulieren kann ich über den Grund, warum die das so machen: Wir kennen das Prinzip aus dem Bereich der Landwirtschaft. Da will auch jeder Bauer einen größeren Haufen scheißen als alle anderen also kauft er sich einen größeren Traktor als sein Nachbar.
Richter scheinen da eine ähnliche Affinität zu haben. Allerdings nicht mit Traktoren, sondern eher mit der Komplizierung einfacher Sachverhalte.
Jetzt muss man wissen, dass solche Urteilsbegründungen auch für den geübten Verwaltungsprofi kein leichtes sind. Also packt man die wesentlichen Informationen in einen Leitsatz. Der soll eigentlich einfach und verständlich für Jedermann sein. Muss aber nicht immer sein. So lese ich also von der „Einordnung des Duschens als privatnützige Tätigkeit in Abgrenzung vom dienstbezogenen Duschen”. Soso. Und ich dachte bisher immer, Duschen wäre einfach. Nur unters Wasser stellen und gut ist. So kann man sich täuschen. Nach dem Leitsatz weiß ich schon, dass ich vor dem letzten Satzzeichen der Veröffentlichung ein am Schreibtisch sitzendes weinendes Wrack sein werde. Und bei solchen Artikeln ist es wie bei Katastrophen: Man weiß, dass das was kommen wird einem nicht gefällt, aber dennoch kann man den Blick nicht abwenden.
Richtig geil, wenn auch erst auf drittes Lesen hin verständlich finde ich folgenden Satz:
„Die morgendliche Toilette in der Gemeinschaftsunterkunft vor dem eigentlichen Dienstbeginn (der seinerseits durch das frühe gemeinsame Wecken lediglich sichergestellt werden soll, ohne dass der Dienst mit dem Wecken schon begänne) kann nicht gleichgesetzt werden mit dem in der zitierten Entscheidung zu beurteilenden Aufsuchen einer im Dienstgebäude befindlichen Kantine während der Dienstzeit in der Absicht, sich dort zur Stärkung während des Dienstes ein Getränk zu kaufen.”
So. Tschacka. Der Richter der das geschrieben hat, hat deutlich dickere Eier als der Richter aus dem Nachbarsenat. Aber hallo! Da muss ich die Begründungen von der Konkurrenz nicht kennen um zu wissen, dass ich es hier mit einem Meister seines Faches zu tun habe.
Und so richtig grunzend an den Sack gegriffen hat er sich dann wahrscheinlich bei der Formulierung des folgenden Satzes: „Die Annahme des Körperschadens, der infolge des Dienstes eingetreten ist, lässt sich zum anderen nicht damit begründen, das Duschen sei im konkreten Fall deshalb in einem engeren Sinn dienstbezogen gewesen, weil etwa vorangegangene dienstliche Aktivitäten (schweißtreibender Dienstsport, Übungen in schmutzigem Gelände) eine besondere Reinigung notwendig gemacht hätten (siehe zu dieser abstrakt tragfähigen Argumentation Senatsurteil vom 19.7.1984, ZBR 1985, 111).”
Ja mi leckst am Arsch. Was war das für ein geil unverständlicher Satz! Aber holla die Waldfee. Sowas bekommt ein normaldenkender Nichtakademiker so leicht nicht zusammen. Mal ganz davon abgesehen, dass er es auch nicht versteht.
Ich bin jetzt schon fast 15 Jahre Beamter. Und damit habe ich mir schon eine Menge solcher schwachsinniger Satzkonstrukte über den Sehnerv ins Hirn rotzen müssen. Aber irgendwie regt sich auch nach so langer Zeit noch immer ein erheblicher Würgereiz, wenn ich solche Sätze lesen muss…
So. Jetzt gebe ich mir noch eine Ampulle Buscopan i.V. und dann blättere ich eine Seite weiter.


LOL, ich würde so gerne was gscheites zum Thema beisteuern, aber die Sache ist die: ich habe die Zitate WIRKLICH nicht verstanden. Jessas! 20 Jahre in diesem Land sind einfach zu wenig für die Beamtensprache.